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Unsere freiwillig verlängerte Garantieleistung
- auf Gerüste von Kronen, Brücken und Goldinlays 4 Jahre
- auf Gerüste von Kombiarbeiten 3 Jahre
- auf Keramikverblendungen und Kunstsstoffverblendungen 2 Jahre
- auf Kunststoffinlays und Keramikinlays 2 Jahre
- auf Prothesenkörper und -basen 2 Jahre
Voraussetzung für diese Garantie sind halbjährliche Kontrollen bei Ihrem Zahnarzt.
Garantieleistung ohne Nachweis beträgt ein halbes Jahr.
Tritt während der Garantiezeit ein Schaden auf, wird dieser kostenlos repariert.
Ausgenommen von dieser Garantiezusage sind Schäden durch Unfälle oder sonstiges
Fremdverschulden, Schäden die außerhalb des Mundes eingetreten sind, Abnutzung
und normaler Verschleiß, sowie Anpassungen an veränderte Kiefer-und Mundverhältnisse
zum Beispiel durch Extraktionswunden.
Rechtzeitige Kontrolle - längere Lebensdauer !
Dies erspart teure Reparaturen und verlängert die Haltbarkeit des Zahnersatzes.
Pflegehinweise
Herausnehmbare Zähne sind leicht zu pflegen. Wenn sie aus der Hand fallen, besteht
allerdings Bruchgefahr. Nehmen Sie die Zähne deshalb nur über weicher Unterlage oder
einem Waschbecken mit Wasserfüllung aus dem Mund. Benutzen Sie eine weiche
Handbürste oder eine Zahnbürste, lauwarmes Wasser und einen Spritzer Spülmittel.
Verwenden Sie niemals kochendes Wasser !!!!
Prothesenreinigungstabletten können den Kunststoff auslaugen. Benützen Sie diese
daher höchsten dreimal wöchentlich. Ihr natürliches Zahnfleisch und Zähne reinigen Sie
mit Zahnbürste und Zahnpasta.
Pflegehinweise für Implantatarbeiten
Zahnersatz auf Implantaten gehört zu der fortschrittlichsten Art, Zähne zu ersetzen.
Besonders wichtig für den jahrelangen Erhalt der Implantate ist Ihre Pflege. Pflegen
Sie die Implantate gründlich mit Zahnbürste, Zahnpasta, Interdentalbürste, Zahnseide
und Munddusche.
Ständige Routinekontrollen bei Ihrem Zahnarzt sind wichtig. Voraussetzung für unsere
Garantieleistungen sind ordentliche Pflege und halbjährliche Kontrolluntersuchungen
bei Ihrem Zahnarzt.
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